Und plötzlich ermittelt die
Staatsanwaltschaft gegen Sie…
Die Zahlen sprechen für sich: 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren
haben die Staatsanwaltschaften 2013 abgeschlossen
und die Gerichte sprachen 755.935 Verurteilungen in Strafverfahren
aus. Auch Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter
sind da einer Vielzahl von strafrechtlichen Risiken ausgesetzt.
Oft genügt der bloße Verdacht einer Straftat, damit die
Staatsanwaltschaft ermittelnd tätig wird. Sie können sich das
für Ihr Unternehmen nicht vorstellen? Hier einige Beispiele
aus dem Praxisalltag:
Bei Dachdeckerarbeiten stürzt ein nicht gesicherter Dachdeckergehilfe
ab und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu.
Die zuständige Berufsgenossenschaft leitet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren
gegen den Inhaber des Betriebs ein,
da ihm der Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften
vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren
wegen Körperverletzung ein. (weiter im pdf)
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