Alles klar beim Mindestlohn?
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein – bis auf
wenige Ausnahmen – flächendeckender, für alle Branchen
verbindlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde.
Wer seinen Arbeitnehmern bereits einen höheren
Stundenlohn zahlte, mag dieser Neuregelung keine Beachtung
schenken – sollte er aber!
Nach § 21 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes begeht auch
der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit, der Werk- oder
Dienstleistungen in erheblichem Umfang von einem anderen
Unternehmen ausführen lässt, welches das Mindestarbeitsentgelt
nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.
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