Wenn einer eine Reise tut…
Nach einem langen Winter werden auch dieses Jahr wieder
Tausende Erholung und Entspannung an den Stränden oder im
Gebirge suchen. Bei aller Vorfreude und Vorbereitung auf den
Urlaub vergessen viele jedoch, den richtigen Krankenversicherungsschutz
für die Auslandsreise mit einzupacken. Man ist ja nur
ein oder zwei Wochen weg, was soll da schon passieren? Soviel
Optimismus ist hinsichtlich der eigenen oder der Gesundheit der
Familie jedoch fahrlässig. Wer sich nicht über die Regelungen im
Urlaubsland informiert, kann schnell ohne Versicherungsschutz
dastehen und der lang ersehnte Urlaub wird zur finanziellen
Katastrophe. Zwar besitzt nahezu jeder gesetzlich Krankenversicherte
die europäische Versichertenkarte, aber die leistet grundsätzlich
nur auf europäischem Boden und den Anrainerstaaten
des Mittelmeers. So regeln es die verschiedenen bilateralen
Sozialversicherungsabkommen. Das allein ist jedoch kein Grund
zur Entwarnung, denn die deutschen Krankenkassen ersetzen die
entstandenen Kosten nur in der Höhe, in der sie auch in Deutschland
angefallen wären. Entstehen Mehrkosten, da im Urlaubsland
die Behandlung teurer ist, bleiben Sie auf dem Differenzbetrag
sitzen. (weiter im pdf)
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